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Allgemeine Teilnahmebedingungen

kross – Junge Kirche Schweinfurt

kross – Junge Kirche Schweinfurt ist ein Angebot der Stadtpfarrei Heilig Geist im Pastoralen Raum Schweinfurt. Rechtsträgerin und Veranstalterin ist die Stadtpfarrei Heilig Geist Schweinfurt.

Bei kross kommen unterschiedliche Menschen zusammen. Unsere Veranstaltungen sind offen für alle – unabhängig von Religion oder Weltanschauung, Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identität oder einer Behinderung.

 

Für Veranstaltungen, für die eine Anmeldung erforderlich ist, gelten die folgenden Teilnahmebedingungen.

1. Anmeldung und Vertragsschluss

Die Anmeldung erfolgt auf dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Weg, in der Regel über ein Onlineformular.

Mit der Anmeldung wird die Teilnahme verbindlich angefragt. Der Vertrag kommt mit der Teilnahmebestätigung durch kross – Junge Kirche Schweinfurt zustande.

Bei Minderjährigen ist die Zustimmung der Personensorgeberechtigten erforderlich.

Gibt es für eine Veranstaltung nur eine begrenzte Zahl an Plätzen, werden diese grundsätzlich in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Abweichende Regelungen, etwa ein Anmeldeschluss oder besondere Teilnahmevoraussetzungen, werden in der jeweiligen Ausschreibung genannt.

2. Leistungen und Teilnahmebeitrag

Inhalt, Umfang und Teilnahmebeitrag ergeben sich aus der jeweiligen Ausschreibung.

Der Teilnahmebeitrag ist zu dem dort angegebenen Zeitpunkt und auf das angegebene Konto zu zahlen.

Änderungen einzelner Programmpunkte können notwendig werden. Das gilt insbesondere aufgrund von Wetter, Verfügbarkeit von Referent*innen, organisatorischen Gründen oder anderen Umständen, auf die wir keinen unmittelbaren Einfluss haben. Der Charakter der Veranstaltung soll dabei erhalten bleiben.

3. Mindest- und Höchstzahl von Teilnehmer*innen

Für einzelne Veranstaltungen kann eine Mindest- oder Höchstzahl von Teilnehmer*innen festgelegt werden.

Wird die erforderliche Mindestzahl nicht erreicht, können wir die Veranstaltung absagen. Darüber informieren wir die angemeldeten Personen so früh wie möglich.

Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

4. Rücktritt durch Teilnehmer*innen

Ein Rücktritt von einer Veranstaltung ist jederzeit möglich. Er muss in Textform mitgeteilt werden, zum Beispiel per E-Mail.

Soweit in der Ausschreibung keine andere Regelung genannt wird, können wir bei einem Rücktritt die Kosten berechnen, die uns durch die Anmeldung tatsächlich entstanden sind und nicht mehr vermieden werden können.

Werden in der Ausschreibung pauschale Stornokosten genannt, bleibt den Teilnehmer*innen ausdrücklich der Nachweis möglich, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Kann der frei gewordene Platz anderweitig vergeben werden, berechnen wir grundsätzlich nur tatsächlich entstandene und nicht vermeidbare Kosten.

Die bloße Nichtzahlung eines Teilnahmebeitrags gilt nicht als Rücktritt.

5. Absage und wesentliche Änderungen durch uns

Wir können eine Veranstaltung absagen, wenn die ausgeschriebene Mindestzahl nicht erreicht wird oder andere wichtige Gründe eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.

Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge werden in diesem Fall grundsätzlich vollständig zurückerstattet.

Müssen einzelne Programmpunkte geändert werden, informieren wir darüber, soweit die Änderung für die Teilnahme wesentlich ist.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

6. Gesundheit, Unterstützungsbedarf und Barrierefreiheit

Wir möchten möglichst vielen Menschen die Teilnahme an unseren Angeboten ermöglichen.

Bestehen gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, Behinderungen oder andere Umstände, die für eine sichere Teilnahme relevant sind oder besondere Unterstützung erforderlich machen, bitten wir darum, uns dies rechtzeitig mitzuteilen.

Gemeinsam klären wir, was für eine gute und sichere Teilnahme notwendig ist und was wir ermöglichen können.

Eine Teilnahme kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn eine sichere Durchführung trotz angemessener Vorkehrungen nicht gewährleistet werden kann oder die notwendige Unterstützung unsere tatsächlichen Möglichkeiten erheblich übersteigt.

Bei Veranstaltungen mit Minderjährigen können zusätzliche Angaben und Einverständniserklärungen erforderlich sein. Diese werden für die jeweilige Veranstaltung gesondert eingeholt.

7. Miteinander bei unseren Veranstaltungen

kross soll ein Ort sein, an dem Menschen respektvoll und verantwortlich miteinander umgehen.

Diskriminierung, Gewalt, sexualisierte Grenzverletzungen, Bedrohungen oder anderes schwerwiegendes Verhalten, durch das Menschen gefährdet oder verletzt werden, akzeptieren wir nicht.

Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen können Teilnehmer*innen nach vorheriger Klärung von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Bei schwerwiegenden Situationen kann ein sofortiger Ausschluss notwendig sein.

Bei Minderjährigen werden die Personensorgeberechtigten informiert. Ist eine vorzeitige Heimreise erforderlich, wird gemeinsam geklärt, wie diese sicher erfolgen kann.

Ob und in welchem Umfang dadurch entstehende Kosten oder nicht mehr stornierbare Veranstaltungskosten von der ausgeschlossenen Person zu tragen sind, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Bestimmungen.

8. Minderjährige Teilnehmer*innen

Bei Angeboten für Minderjährige übernehmen die von uns eingesetzten Verantwortlichen für die Dauer der Veranstaltung die erforderliche Aufsicht im vereinbarten Umfang.

Personensorgeberechtigte sind verpflichtet, uns alle Informationen mitzuteilen, die für die sichere Betreuung ihres Kindes während der Veranstaltung erforderlich sind.

Regelungen zu Medikamenten, medizinischer Versorgung, Schwimmen, eigenständigen Unternehmungen oder anderen besonderen Situationen werden, soweit erforderlich, für die jeweilige Veranstaltung gesondert vereinbart.

9. Haftung

Für Schäden haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Teilnehmer*innen haften für Schäden, die sie schuldhaft verursachen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für persönliche Gegenstände sind die Teilnehmer*innen grundsätzlich selbst verantwortlich. Dies schließt eine gesetzlich bestehende Haftung der Veranstalterin nicht aus.

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies für Anmeldung, Organisation und Durchführung der jeweiligen Veranstaltung erforderlich ist oder eine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht.

Soweit für die Durchführung einer Veranstaltung erforderlich, können Daten auch an beteiligte Dienstleister*innen oder Kooperationspartner*innen übermittelt werden.

Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Rechte der betroffenen Personen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

11. Besondere Regelungen für einzelne Veranstaltungen

Für einzelne Veranstaltungen können ergänzende oder abweichende Teilnahmebedingungen gelten. Darauf wird bei der Anmeldung ausdrücklich hingewiesen.

Diese besonderen Regelungen gehen den allgemeinen Teilnahmebedingungen vor, soweit sie von ihnen abweichen.

Für Fahrten oder Reisen können aufgrund der Art des Angebots zusätzliche gesetzliche Bestimmungen und gesonderte Teilnahme- oder Reisebedingungen gelten.

Im Übrigen gelten diese allgemeinen Teilnahmebedingungen.

Stand: Oktober 2026

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